Hiermit möchten wir Sie freundlichst
darauf hinweisen, daß auch bei der privaten Buchung
eines Ferienaufenthaltes die Möglichkeit besteht, eine
Reiserücktritts-versicherung (RRV) abzuschliessen.
Wir können Ihnen den Abschluss nur empfehlen, da es im
Falle des Nichtanreisens (z.B. durch Krankheit) zu den in
unseren AGB
(Pkt. 6)
genannten Rücktritts- und Stornierungskosten kommt.
Zum Abschluss einer solchen Versicherung gehen Sie mit unserer
Buchungsbe-stätigung und dem darauf enthaltenen Gesamtpreis
zu einem Reisebüro oder einem Versicherungsbüro
in Ihrer Nähe und schliessen eine Reiserücktrittsversicherung
ab.
Ihre Familie Kiehle
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