Unsere Allgemeinen Geschäfstbedingungen



1.    Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde (Mieter) dem Hausbesitzer , den Abschluss        eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet Ferien-Kiehle eine        Buchungs-bestätigung.
1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt        seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt.        Ferien-Kiehle kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den        besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder        gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den        Ferienhausvertrag ein, so haftet er und der Mieter als Gesamtschuldner        gegenüber Ferien-Kiehle für den Mietpreis.

2.    Bezahlung
2.1. Die Mietpreise sind als Tagespreise und in Euro angegeben.
2.2. Die Preise sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen und        Druckfehlern. Es gelten die im Internet unter Preise veröffentlichten Mietpreise.
2.3. Der Mindestaufenthalt beträgt 6 Nächte. Ein kürzerer Aufenthalt ist nur nach
       Rücksprache möglich und kann nicht garantiert werden.
2.4. Die Bezahlung erfolgt ausschlieslich per Überweisung. Die vollständige Bezahlung
       ist bis zum 3. Tag vor der Anreise zu leisten.
2.5. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung!

3.    Das Ferienhaus Kiehle
3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Ferien-Kiehle. Für die        Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt Ferien-Kiehle nur insoweit        die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
3.2. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Buchung angegebenen        Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können abgewiesen        werden. Im Einzelfall können jedoch weitere Personen, aber nur bis zur        Höchstbelegungsanzahl und den dafür gültigen Preisen, nachgebucht werden.
       Einzug im Ferienhaus ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Der Auszug        muss spätestens bis 10:00 Uhr erfolgen.
       Wohnwagen und Zelte sind auf dem Grundstück nur nach vorhergehender        schriftlicher Erlaubnis gestattet. Die damit verbundenen Mehraufwendungen        werden mit 100 Euro für Wohnwagen  und 50 Euro für ein Zelt pro Woche in        Rechnung gestellt. Das Aufbauen von  Campingbetten oder sonstige Liegestätten        im Haus ist nicht erlaubt. Im gesamten Ferienhaus ist Rauchverbot. Das        verwenden von offenem Licht (Kerzen etc.) ist aus Gründen des Brandschutzes        nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter        verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu        hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Ferien-Kiehle. Die Gebühr beträgt 15        Euro. Das Mietobjekt mit Garten muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr        gespült sein.
3.3. Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten. Telefonkosten und        ortsaktuelle Kurtaxe werden gesondert abgerechnet.
3.4. Am Anreisetag wird die Bezahlung des Gesamtmietpreises fällig.(siehe Pkt.2.5.)
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache zulässig und wenn dieses in        der Buchungsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist. Den Preis für ein Haustier pro        Tag, finden Sie unter Preise. Eine eventuell erforderliche Reinigung des Gartens        und Hauses wird erwartet. Der Mieter ist verpflichtet, einen durch das Haustier
       während seines Aufenthaltes entstandenen Schaden am Ferienhaus, dem
       Inventar, dem umliegenden Grundstück oder an Personen, zu ersetzen.
       Für mitreisende Haustiere übernimmt der Vermieter bei eventuellen Schäden, wie        zum Beispiel Hundebiss, keinerlei Haftung. Das Freilaufen lassen mitreisender        Haustiere auf dem Grundstück (außerhalb des Ferienhauses), unterliegt keinerlei        Haftung durch den Vermieter. Es besteht keinerlei Anspruch auf die alleinige        Nutzung des Grundstückes.
3.6. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich        aus der Leistungsbeschreibung im Internet/Katalog. Nebenabreden zur        Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Ferien-Kiehle.
3.7. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24        Stunden dem Hausbesitzer gemeldet werden. Der Hausbesitzer ist bestrebt, die        Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen        werden vom Besitzer nicht anerkannt und berechtigen nicht zu        Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden        nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
3.8. Der Besitzer übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende        Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut oder        Wertgegenstände. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
3.9. Der Mieter ist verpflichtet, den während seines Aufenthaltes durch sein        Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste am Ferienhaus und        dessen Inventar entstandenen Schaden zu ersetzen.

4.    Fahrzeuge des Mieters
4.1. Auf dem Grundstück des Vermieters (teilweise abgeschlossen/teilweise offen)        besteht für die Mietdauer die Möglichkeit des kostenlosen Parkens eines PKW        (mehrere nur nach Absprache). Die Parkfläche wird durch den Vermieter        zugewiesen. Das Parken auf dem Privatgrundstück wird zugesichert. Es besteht        jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz innerhalb des abgeschlossenen        Grundstückbereichs. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Fahrzeuge        oder die darin befindlichen Wertgegenstände. Eine Versicherung ist hierfür nicht        abgeschlossen.

5.    -

6.    Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)
6.1. Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung        gegenüber Ferien-Kiehle von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück        oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner Buchung        gegenüber Ferien-Kiehle folgende pauschalierten Ansprüche auf        Rücktrittsgebühren an:
       Rücktritt bis zum 60.Tag vor Anreise, 50% der Miete; Rücktritt bis zum 20.Tag vor        Anreise 80%; Rücktritt vom 20.Tag bis zum Anreisetag 100% der Gesamtkosten        des gebuchten Aufenthaltes.

7.    Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1. Nimmt der Mieter Leistungen nicht in Anspruch (z.B. vorzeitige Abreise), wird der        Gesamtpreis dadurch nicht gemindert. Es besteht kein Anspruch auf anteilige        Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
7.2  Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt        (schlechtes Wetter o.ä.) haftet der Vermieter nicht !

8.    Rücktritt und Kündigung durch Ferien-Kiehle
8.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für Ferien-Kiehle nicht        vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere        Schäden etc., wird die an Ferien-Kiehle gezahlte Miete zurückerstattet. Ein        weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
8.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt,        so wird Ferien-Kiehle eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und        ggfls Kündigungsoption zusenden, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß        Ziffer 6.1.

9.    Schlussbedingungen

9.1. Für Reisende aus anderen Staaten ist ggfls. rechtzeitig ein Visa bei der jeweiligen        diplomatischen Vertretung zu beantragen. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser        Vorschriften selbst verantwortlich. Aus fehlenden Reisedokumenten kann keine        Erstattung abgeleitet werden.
9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des        Mietvertrages läßt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
9.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig        und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn        begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.2.. Der Mieter ist für das        Mietobjekt Gesamtschuldner.
9.4. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom Mieter (Ferien-Kiehle)        durch die Buchungsbestätigung bestätigt ist.
9.5. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9.6. Die Beschreibung im Internet, Katalogen sowie telefonische Auskünfte durch        Ferien-Kiehle werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, jedoch ohne        Gewähr.
       Ferienhausadresse: Ferienhaus-Kiehle; Oberdorfweg 3; 01855 Hinterhermsdorf

Zusatz: Mit dem Einzug in unser Ferienhaus erkennen Sie die jeweils aktuell Gültige Hausordnung in vollem Umfang an. Download (pdf)...->


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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses: Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


WICHTIG: Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt! Sollten Sie auch nur geringe Zweifel haben, die hier aufgeführten Bedingungen auch einhalten zu können, so sehen Sie bitte von einer Mietanfrage ab!!


Hausordnung: Bestandteil dieser AGB ist die verbindliche Hausordnung, welche hier zum Download (pdf) bereit steht. Download...->


Internetnutzung: Es gelten unsere Zusatz-AGB für die optionale Nutzung (gegen Aufpreis, vor Ort zubuchbar) von Internet (WLAN/LAN - Breitbandinternet) im Ferienhaus Kiehle während Ihres Aufenthaltes, welche hier zum Download bereit stehen. Download...>

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